4. Sep. 2024
Tipp des Tages: Abmahngefahr wegen Rabattaktionen

Nicht nur Rabattaktionen, die zum Bruch der Preisbindung führen, können zu Abmahnungen führen, sondern auch solche auf Nonbook-Artikel, die der Preisbindung nicht unterliegen. Darauf weist onlinehändler-news.de hin. So muss man genau gewährleisten, was man verspricht. Wenn Sie 25 Prozent Nachlass anbieten und einen neuen Preis dazuschreiben, muss sich beim Nachrechnen auch ein Minus von 25 Prozent ergeben. Kommt weniger raus, könnte eine Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs ins Haus kommen. Zudem muss eine mögliche, angekündigte zeitliche Begrenzung eingehalten werden. Die angebotene Ware darf nicht zu schnell verkauft sein. Auch muss klar gekennzeichnet sein, dass preisgebundene Artikel ausgenommen sind. Und nebenbei: Bücher sind nicht ganz die einzigen: das sind Zeitschriften und Tabak auch. Dies ist keine Rechtsberatung, hier finden Sie den Hinweis im Original:  …

 

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