„Das Kunststück (besteht) darin, den betroffenen Interessengruppen (private Schulbuchkäufer) die an sich eindeutige Rechtslage so zu vermitteln, dass gesetzestreue Buchhandlungen nicht als Spielverderber und die Preisbindung nicht als alter Zopf erscheinen“, schreibt Börsenvereins-Justitiar Christian Sprang zum Problem mit Nachlassbegehren im Schulbuchgeschäft, und bietet auch gleich eine Lösung in Form eines Musterschreibens. Anfordern per eMail unter …
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