„Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ bleibt die für Auszubildende gültige Geringverdienergrenze bei 325 Euro pro Monat. Wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt eines Azubi diese Grenze nicht überschreitet, muss der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge allein tragen. …
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