Haben Sie ein Fahrzeug mit Ihrer Firmenwerbung vor der Tür stehen? Wenn Sie das Fahrzeug dort nur ganz normal abgestellt haben, ist das in Ordnung. Anders ist es, wenn Sie das Auto oder einen Anhänger zu Werbezwecken an eine belebte Ecke stellen: Dazu brauchen Sie eine ausdrückliche behördliche Genehmigung. Es genügt nicht, wenn die zuständige Ordnungsbehörde nur ein Auge zudrückt, entschied das Landgericht Frankfurt, das mit diesem Urteil einem Abmahnverein zur angestrebten Gebühr verhalf. …
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