Nachdem nun eine gesetzliche Pflicht besteht, Arbeitszeiten zu erfassen, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht nur erzwingen, dass der Betrieb dies auch umsetzt, sondern können auch mitbestimmen, wie. Das bestätigt jetzt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) München. …
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