Mit Förderung der EU baut sich im Internet eine Datenbank auf, die sich mit dem Gewirr von Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem E-ommerce befasst. Darauf weist das ECC-Handel hin. Ziel ist es, die rechtlichen Grundlagen kleinen und mittleren Unternehmen zugänglich und überschaubar zu machen. Also beispielsweise Buchhandlungen, die via Internet etwas verkaufen, aber auch für Verlage mit e-Publishing. Falls die Seite zeitnah aktualisiert wird, kann sie eine Ergänzung zu den Tipps vom Börsenverein/AKEP (siehe Tipp vom 22.Mai) werden. …
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