Haben Sie übersehen, ein Stellenaangebot geschlechtsneutral ("Bewerber/in") auszuschreiben, ist dies noch kein Grund für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Darauf weisen die Landesverbände (hier: LV Nord) hin, insbesondere auf einen "Gemeinnützigen Frauenverein" aus Sachsen, der sich hier besonders hervor tut. Es handelt sich um schlichte Gebührenschneiderei; sprechen Sie ggfs Ihren Landesverband an. …
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