Gottlob sind nicht alle einer Meinung und Buchhändler schon gar nicht. Den beiden Tipps betreffend namentliche Kundenansprache (30. und 31. Januar) hält Holger Schwab (buchladen46, Bonn) zwei Einwände entgegen: Wer mit seinem offenkundig gerade von der EC-Karte abgelesenen Namen angesprochen wird, könnte dies als Anbiederei empfinden, außerdem könnte es ihn stören, aus der Anonymität geholt zu werden. Also: Die Methode namentliche Ansprache nicht unbesehen einsetzen, sondern nur mit dem gebotenen Fingerspitzengefühl. Den Beitrag von Schwab finden Sie auf der LD-Internetseite unter Meinung - Lounge. …
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