Ein Buchhändler aus dem Süden hatte die Frage aufgeworfen, welche Bearbeitungsgebühr er selbst (neben den Bankgebühren) dem Kunden bei Rückbelastung von EC-Lastschriften in Rechnung stellen kann (siehe Meldung vom 23.Januar). Das Echo zeigt: Seine Kunden "motzen" zu Recht über die von ihm geforderten 20 Euro, bei anderen Buchhändlern ist bis zu 5 Euro üblich - auch wenn der Aufwand für die Buchhandlung unbestritten hoch ist. Zwei weitere Hinweise hierzu: Die Gebühr, die Sie verlangen, sollte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich fixiert sein. Und es gibt Banken (z.B. die Citibank), die einem das Risiko bis zu einem bestimmten Betrag (z.B. 250 Euro) gegen eine kleine Gebühr (z.B. 0,25%) abnehmen. …
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