Ihre Mitarbeiter haben noch nicht den ganzen Urlaub aus 2002 abgefeiert? Die meisten Einzelhandels-Tarifverträge sehen vor, dass diese Tage bis 31.März (NRW: 30.April) 2003 nachgewährt werden müssen. Im Gegensatz zu anders lautenden Gerüchten spricht aber auch nichts dagegen, im Einvernehmen mit den Mitarbeitern den Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt nachholen zu lassen. Hier müssen Sie sich nur einig sein - und auf Gleichbehandlung achten. …
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