Auf folgende Rechtsänderung ab 1.1.03 weist der Bundesverband der Verbraucherzentralen hin: Die Neuerungen des Schuldrechts 2002 (u.a. zwei Jahre Gewährleistung, neue Umtauschregeln) gelten ab Neujahr auch für viele Altverträge aus den Jahren bis 2001, z.B. die Mitgliedschaft in einem Buchclub. Nicht betroffen sind dagegen vor 2002 abgeschlossene Ratenlieferungsverträge z.B. über die Lieferung eines Lexikons in Einzelbänden: Hier bleibt es bei den bei Vertragsabschluss geltenden Spielregeln. …
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