Weil nach dem neuen Schuldrecht Forderungen unter Kaufleuten schon nach drei Jahren (bisher vier) verjähren, sind nicht nur Ihre Forderungen aus 1998, sondern auch die aus 1999 jetzt gefährdet. Die zum Jahresende drohende Verjährung können Sie durch Erhebung einer Klage bzw. Zustellung eines Mahnbescheids noch hemmen. …
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