Im August hatte das Schweizer Bundesgericht der Beschwerde des SBVV gegen das Preisbindungsverbot der Schweizer Wettbewerbskommission (Weko) teilweise recht gegeben. Das Gericht hatte der Kommission aufgegeben, ihre Entscheidung neu zu fällen, und zwar im Sinne der gerichtlichen Erwägungen. Jetzt ist die Begründung dieses Urteils da, und die Spannung, mit der die darin stehenden "Erwägungen" erwartet wurden, baut sich schnell wieder ab. Die Richter meinen, die Buchpreisbindung führe nicht zu einer "Ausschaltung", sondern nur zu einer "erheblichen Beeinträchtigung" des Wettbewerbs im Buchmarkt. Was die Weko daraus macht, ist schwer abzuschätzen. Letztes Wort hat wohl doch der Schweizer Bundesrat, der die Frage vermutlich politisch löst, indem er der Buchbranche eine Freistellung vom Kartellverbot einräumt oder verweigert. Hier dürfte die Schweizer Preisbindung eine bessere Ausgangsposition haben als im Streit unter Juristen. Ein Verlust der Schweizer Preisbindung hätte eine weit offene Flanke auch für den gebundenen Buchpreis in den beiden anderen deutschsprachigen Ländern zur Folge, auch nach der hier inzwischen eingeführten gesetzlichen Regelung. …
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