Mit der Veröffentlichung im Börsenblatt vom 27.September wurde ein neuer Preisbindungsrevers wirksam. Wozu das, wo doch seit gestern die Preisbindung gesetzlich geregelt ist? Erstens, weil Fachzeitschriften wie andere Presseerzeugnisse noch nach dem alten System preisgebunden sind. Zweitens weil der Börsenverein bei Verstößen gegen die neue gesetzliche Preisbindung außer der dort vorgesehenen Zivilrechtsklage zusätzlich gern noch die bisherige Vertragsstrafe beibehalten möchte, um den gebundenen Preis wirksamer zu schützen. Den Vertragsstrafen-Passus im neuen Revers (Teil A) musste der Börsenverein aber gleich erst mal suspendieren, weil dieser Punkt noch nicht den Segen des Bundeskartellamts hat. …
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