Aufmerksame Leserinnen und Leser haben das Urteil in Bezug auf die Preisbindung bei Apotheken wahrgenommen. Damit hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass unentgeltliche Dreingaben wie Giveaways oder, wie im beklagten Fall, Gutscheine für Brötchen einer benachbarten Bäckerei gegen die Preisbindung verstoßen. Wir haben nachgefragt: Könnte das Verbot auch für die Buchbranche gelten? …
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