Sie dürfen sich den 21. März in Ihren Kalender als Startdatum eintragen. Dann können Sie sich in der nächsten Runde um den deutschen Buchhandlungspreis bewerben. Dabei ruft Kulturstaatsministerin Monika Grütters vor allem Buchhandlungen aus dem ländlichen Raum auf, sich zu beteiligen. „Wir wissen um die Herausforderungen für Buchhandlungen in ländlichen Regionen und wollen diesen Aspekt noch stärker berücksichtigen“, so Grütters in einer Pressemitteilung. Welche Konsequenzen das hat, bleibt offen. Ansonsten hat sich offenbar an den Bedingungen gegenüber dem letzten Mal nichts geändert. Weiterhin wird 1 Mio. Euro an Buchhandlungen mit einem Jahresumsatz unter 1 Mio. Euro verteilt. Hier geht’s zur Webseite, auf der dann die Bewerbungsunterlagen zu finden sind. Diese können Sie bis zum 12. Mai 2019 einreichen: …
Wenn Sie den kompletten Artikel lesen wollen, loggen Sie sich hier ein.
Falls Sie noch keine Zugangsdaten haben, finden Sie hier Informationen zu unserem Abo-Dienst.