Das Schweizer Bundesgericht hat dem Buchhandel zu einem Etappensieg verholfen, indem es auf die Beschwerde von SBVV und Börsenverein hin der Wettbewerbskommission aufgegeben hat, ihr Verbot der Buchpreisbindung von 1999 nochmals zu überprüfen, und zwar "im Sinne der Erwägungen" des Bundesgerichts. Da die schriftliche Begründung noch aussteht, wissen wir noch nicht, welches genau die "Erwägungen" des Bundesgerichts sind, aber der SBVV vermutet wohl mit Grund, dass diese für die Preisbindung positiv ausfallen. Der Verband hofft, wenn die Wettbewerbskommission die Presbindung jetzt nicht mehr nur unter kartellrechtlichen Kriterien bewerten soll, dass sie sich dann insbesondere die inzwischen fertige Prognos-Studie zur Brust nimmt, die zum Schluss gekommen ist, dass die Nachteile einer Abschaffung der Preisbindung die Vorteile überwiegen. Sollte die Kommission sich bei ihrer neuen Entscheidung nicht weit genug bewegen, bliebe ausser dem erneuten Rechtsweg immer noch die politische Option: Der Bundesrat hatte die Prognos-Studie in Auftrag gegeben und könnte eine politisch motivierte Befreiung vom Kertellverbot aussprechen. Die Preisbindungs-Aktie steigt weiter im Kurs. Noch ein positives Indiz: Die Neue Züricher Zeitung, eine der Speerspitzen der Preisbindungs-Gegner, reagierte ziemlich säuerlich auf den Bundesgerichts-Entscheid. Der sei "einstweilen nur ein Orakel im Streit um Buchpreise". ©LangendorfsDienst …
Wenn Sie den kompletten Artikel lesen wollen, loggen Sie sich hier ein.
Falls Sie noch keine Zugangsdaten haben, finden Sie hier Informationen zu unserem Abo-Dienst.