Das ist zu erwarten, wenn die Bundesregierung ihr Vorhaben wahrmacht, von dem jetzt die BBE berichtet. Demzufolge will die Regierung den §7 des UWG im wesentlichen abschaffen und damit Preisaktionen über das ganze Sortiment (außer preisgebundenem, versteht sich) und ohne zeitliche Beschränkung ermöglichen. Bisher sind Preisnachlässe nur zu Firmenjubiläen, bei Räumungen und in bestimmten Branchen (im wesentlichen Textil) im Sommer- und Wintsrschlussverkauf zulässig. Das Schild ”Ausverkauf” dürfte demnach bei gewissen Nachbargeschäften bald das ganze Jahr über im Schaufenster kleben. Ein Fortschritt? Möglich. Aber der spezielle Impuls der Schlussverkäufe ist dann jedenfalls weg. ©LangendorfsDienst …
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