3. Jul. 2002
Frühaufsteher-Rabatt kriegt juristischen Segen

In zweiter Instanz hat der Kaufhof vom Oberlandesgericht Köln doch noch bescheinigt bekommen, dass sein Frühaufsteher-Rabatt rechtens ist. Kaufhof hatte am 28.Januar im Winterschlussverkauf denen, die zwischen 8 und 10 Uhr morgens einkauften, auf die schon herabgesetzten Artikel weitere 10% nachgelassen. Anders als die erste Instanz sah das OLG Köln darin kein übertriebenes Anlocken. Räusper: Die Grenze der tolerierten Preisaktionen (die nach Wegfall des Rabattgesetzes immer noch vom UWG begrenzt werden) weicht langsam auf, es ist damit zu rechnen, dass ein Preisklima entsteht, in dem der Ausnahmecharakter der Buchpreisbindung deutlicher als bisher zutage tritt. Jetzt gilt es konstruktiv zu diskutieren, ob die Branche dieses Thema niedrig halten sollte oder ob es möglich ist, diese Entwicklung öffentlich sogar positiv umzusetzen. ©LangendorfsDienst …

 

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