9. Nov. 2022
Tipp des Tages: pauschaler Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid

Auf den letzten Drücker wurde die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärungen verlängert, von Ende Oktober auf Ende Januar. Aber der Ärger mit dem Megaprojekt geht weiter, schreibt die WirtschaftsWoche. Nun rufen Steuerberaterinnen und Steuerberater dazu auf, pauschal gegen Bescheide zur Grundsteuer Einspruch einzulegen, sobald diese eintreffen. Begründung: Es seien einige Rechtsfragen ungeklärt. Das Risiko, in Zukunft zu viel Steuer zahlen zu müssen, sei viel zu groß. Denn die Grundsteuer nach den neuen Regeln wird erst von 2025 an erhoben; für Einsprüche gegen die jetzt verschickten Bescheide ist es dann viel zu spät, selbst wenn Fehler vorliegen. Eben wegen dieses steuerlichen Blindflugs und rechtlicher Unsicherheit in Detailfragen wird geraten, pauschal Einspruch gegen die aktuellen Bescheide einzulegen. So bleibe dann mehr Zeit, um beispielsweise den Grundsteuerwert zu überprüfen. Der Einspruch könne später auch wieder zurückgezogen werden, wenn Änderungen doch nicht nötig sind. …

 

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